Rechtsprechung
AG Frankenthal, 10.03.2016 - 3a C 236/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 242 BGB, § 355 Abs 3 BGB vom 23.07.2002, § 495 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 14 Abs 1 Anl 2 BGB-InfoV vom 05.08.2002
Verbraucherkreditvertrag: Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerrufserklärung und fehlerhafter Widerrufsbelehrung; Einwand der Verwirkung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 25.02.2016 - 3a C 236/15
- AG Frankenthal, 10.03.2016 - 3a C 236/15
- LG Frankenthal - 2 S 89/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
Auszug aus AG Frankenthal, 10.03.2016 - 3a C 236/15
Die Kreditinstitute könnten sowohl den Verbraucherinteressen als auch ihren eigenen Interessen nach Rechtssicherheit schlicht dadurch Rechnung tragen, dass sie ihrer Pflicht zur richtigen Belehrung nachkommen und einen möglichen Schwebezustand durch eine ordnungsgemäße Nachbelehrung ein Ende setzen (EUGH NJW 2002, 281 Rs C - 481/99). - RG, 24.03.1911 - IV 76/11
Sind die Bahnpolizeibeamten befugt, den auf den Bahnanlagen dienstlich …
Auszug aus AG Frankenthal, 10.03.2016 - 3a C 236/15
22 In Ansehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 9.12.2009, XIII ZR 219/08; Urteil vom 7.5.2014, IV 76/11) steht dem Kläger daher ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zu.